Selbstauskunft CORONA
CoViD-19 / Sars-CoV-2
zum Schutz aller Mitarbeiter/innen, müssen alle Betriebsfremde beim Betreten des Gebäudes einen negativen Corona-Test bei Ihrem Ansprechpartner nachweisen. Wenn Sie das nicht können, müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie vorab einen Selbsttest absolviert haben und das dieser negativ war.
Anliefernde externe Besucher wie LKW-Fahrer, Postbote und weitere Lieferdienste, die keinen direkten Kontakt mit unseren Mitarbeitern/innen haben, der länger als 5 Minuten andauert, und nur zur Lieferung/Abholung das Werksgelände betreten, brauchen keinen Corona-Test vorzuhalten.
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